Trainingsstart Beachvolleyball – Das ist zu Beachten
EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BEACHVOLLEYBALL
TRAININGS UND BETRETUNG DERDEMENTSPRECHENDEN SPORTSTÄTTEN
AB 15.05.2020 INBEZUG AUF DIE AKTUELLE VERORDNUNG VOM 13.05.2020
ÖVV Maßnahmen Beachvolleyball
Das folgende Dokument dient als Empfehlung zur Durchführung von Beachvolleyballtrainings
und Betretung der dementsprechenden Sportstätten.
Allgemeines / Gesetzliches
- (13.05.2020) 207. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird:
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:344c0ab0-ee87-4309-ab2b-
0ab1d96da6d3/207.%20Verordnung%20des%20Bundesministers%20f%C3%BCr%20
Soziales,%20Gesundheit,%20Pflege%20und%20Konsumentenschutz,%20mit%20der
%20die%20COVID-19-Lockerungsverordnung%20ge%C3%A4ndert%20wird.pdf - Sport Austria erstellt derzeit eine Vorlage für den Haftungsausschluss für
Nachwuchstrainings. Der ÖVV reicht die Vorlage nach sobald sie Sport Austria freigibt. - Der/Die TrainerIn hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu
überwachen und SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb
auszuschließen.
Trainingsorganisation
- Als wichtigste Grundregel gilt 2 Meter Abstand in Kleingruppen bis max. 10 Personen
(inklusive der anwesenden TrainerInnen/BetreuerInnen, d.h. in der Regel 9
SportlerInnen + 1 TrainerIn). Auf großen Sportplätzen können unter Berücksichtigung
der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren - Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (dieselben SportlerInnen
trainieren miteinander). - Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen
(zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte
Gruppen, die einander nicht begegnen). - Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und –Orte der
jeweiligen Gruppen. - Die SportlerInnen/Trainingsgruppen sind immer von einem/einer TrainerIn zu
begleiten –insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14
Jahren) – Aufsichtspflicht - Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden
Regeln/Vorschriften zu informieren.
An- und Abreise
- Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
- Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer bei Personen, die in einem
Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand
und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen.
- Eltern/Begleitpersonen bringen die Kinder/Jugendlichen zum Trainingsort und holen
sie nach Trainingsende wieder ab – es ist keine Anwesenheit während des Trainings
auf der Sportstätte erlaubt!
- Bei Kantinen gelten die Regeln der Gastronomie.
- Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden ist pünktliches An- und
Abreisen notwendig - Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft
zuhause ist ratsam.
Vor dem Training
- Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort.
- Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu
wahren.
- Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein
eigenes Handtuch mit zum Training.
- Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und
somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine
„Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen.
Trainingsdurchführung
- Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen
immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet
werden kann.
- Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten/Korrigieren von Übungen den
Mindestabstand von 2 Metern zum/zur SportlerIn ein.
- Jeder/Jede SportlerIn benützt die eigene Trinkflasche.
- Insbesondere beim Training mit Block muss auf den Mindestabstand geachtet werden.
Was ist erlaubt:
- Passen/Werfen/Schlagen
- Fangen/Annehmen
- Würfe/Angriffe sowie sportartspezifische Abwehraktionen
- Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder
bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur
für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
- Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.
Was ist im Training NICHT erlaubt?
- Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
- Körperkontakt
- Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
- Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-)
medizinische BetreuerInnen.
- SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder
erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben
(Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern)! - SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies
unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere
Vorgangsweise abzusprechen.
Nach dem Training
- Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand
zu wahren.
- Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden.
- Der/Die SportlerIn nimmt eigene Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe,
Handtuch etc.) selbst mit.
- Umziehen/Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen).
- Für die WC Benutzung gilt ebenso die Regelung 20 m² oder das Tragen einer Maske
und 1 Meter Abstand.
- Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren
Desinfektion.
Die Vereine haben diese Verhaltensregeln sichtbar beim Eingang oder bei den Courts
auszuhängen.
Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen
und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
Stand: 13.05.2020